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Schutz von geistigem Eigentum

Wer kennt dies nicht: Nach einer Prä­sen­ta­tion bei einem Kun­den — und der anschlie­ßen­den bedau­ern­den Absage -, fin­det man sein Kon­zept plötz­lich etwas vari­iert von die­sem umge­setzt. Nach dem Ent­wurf einer Hom­page wird das Web-​​Design doch lie­ber so selbst umge­setzt. Nach der Prä­sen­ta­tion eines Songs holt den Musik-​​Oskar doch jemand anders ab. Bei all die­sen Bei­spie­len bleibt der Urhe­ber meist mit knur­ren­dem Magen und zor­ni­gem Geist zurück. Und spä­tes­tens dann fragt man sich: Was tun? Wie las­sen sich Ideen, Kon­zepte, Texte so schüt­zen, dass dies zumin­dest beim nächs­ten Mal nicht noch­mals passiert?

Genau an die­ser Stelle setzt die Firma Prior­Mart an. Und sorgt mit einem Ver­fah­ren dafür, dass die eigene Idee recht sicher ist. Die Vor­ge­hens­weise ist ein­fach: Als Urhe­ber regis­trie­ren, das Werk hoch­la­den, Prior­Mart trägt es ins Urhe­ber­re­gis­ter ein und sichert es juris­tisch durch nota­ri­elle Hin­ter­le­gung. Sofort kann man sich ein indi­vi­du­el­les Schutz­sie­gel run­ter­la­den, in das Werk legen und es so erst­mal für 5 Jahre lang vor frem­dem Klau sichern.

Ach ja — zwei Anmer­kun­gen dazu noch: Der Ser­vice ist natür­lich nicht ganz kos­ten­frei, wenn auch ab 49 Euro pro Werk durch­aus finan­zier­bar. Und was bei einem leicht vari­ier­ten Kon­zept, einer etwas ver­än­der­ten Idee mit dem Schutz dann pas­siert, dar­über müs­sen sich im Zwei­fels­fall dann doch die Anwälte streiten.

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Geschrieben von Dominik Ruisinger

Kommunikationsberater, Journalist, Autor, Dozent, Reisender, Lebensliebhaber, Trapezartist zwischen Off- und Online-World

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6 Kommentare zu “Schutz von geistigem Eigentum”

  1. Wittkewitz sagt:

    Es geht noch ein­fa­cher: Das Urhe­ber­recht, in Form der Urhe­ber­per­sön­lich­keits­rechte und der Ver­wer­tungs­rechte (nur die letz­te­ren sind über­haupt über­trag­bar) ist ja per se immer bei aus­rei­chend indi­vi­du­el­ler und geis­ti­ger Schöp­fungs­höhe gege­ben — ohne jedes Regis­ter. Man muss also ein­fach vor dem Pitch den gan­zen Vor­trag samt Inhal­ten mit einer lau­fen­den Kamera jeman­dem vor­tra­gen, der zu Beginn das Datum und den Sinn der Auf­zeich­nung erklärt.

    Noch bes­ser ist es, man erklärt alles vor­her mehr Leu­ten, als beim Pitch anwe­send sein wer­den. In jedem Fall genügt min­des­tens ein Zeuge, der neu­tral genug ist und wis­send genug ist, um nach­her das Pla­giat erken­nen zu kön­nen. Ein Urhe­ber­re­gis­ter scheint mir bei der aktu­el­len Rechts­lage eher eine Geld­schnei­de­rei zu sein, den etwas mit einer der­art schwa­chen geis­ti­gen Höhe wie ein Titel, der des Schut­zes über ein Regis­ter bedarf wird ja wohl von weni­gen Tex­tern im PR-​​Bereich oder bei der Wer­bung pro­du­ziert. Und seit neu­es­tem ist ja sogar der Titel­schutz Teil des UrhG.

    Wer genug Geld hat, dem emp­fehle ich fol­gen­des Vor­ge­hen: Alle Inhalte vor dem ers­ten Vor­trag bzw. der ers­ten Vor­stel­lung beim glaub­wür­di­gen Zeu­gen Ihres Ver­trau­ens für ein schö­nes Mit­tag­es­sen mit Datum und Uhr­zeit hin­ter­le­gen. Wie gesagt, es bedarf nur der aus­rei­chen­den Schöp­fungs­höhe und des Zeu­gen, das ist alles…

  2. Dominik sagt:

    @Jörg: Gene­rell folge ich dei­ner Argu­men­ta­tion. Diese hat nur einen kräf­ti­gen Haken: Was ist, wenn er Zeuge spä­ter davon gar nichts mehr weiß oder wis­sen will? Muss ich also doch die immer treue Mama mit­brin­gen, die mich immer ver­tei­di­gen will? Und außer­dem bin ich bei kom­pli­zier­te­ren Sach­ver­hal­ten gespannt, ob es über­haupt mög­lich ist, dass beide exakt die­selbe Argu­men­ta­ti­ons­li­nie auch Monate spä­ter noch wei­ter­ge­ben kön­nen. Denn wie viel hat man bis dahin noch vergessen?

    Ansons­ten hakt die ganze Geschichte noch an etwas ande­res: Zum Schluss ent­schei­den doch die Gerichte, was Pla­giat ist oder was nicht. Und wenn ich daran denke, dass die Gerichte gerade bei Online-​​Rechtsfragen noch im ver­gan­ge­nen Jahr­hun­dert leben, kom­men hier die kräf­tigs­ten Pro­bleme auf einen zu — unab­hän­gig von irgend­wel­chem Titel­schutz oder net­ten Zeugen.

  3. Wittkewitz sagt:

    Da sind wir dann wie­der bei der grund­sätz­li­chen Frage, wie­viel Infor­ma­tion gibt man einem Kun­den, BEVOR Geld geflos­sen ist. Denn zwi­schen Bera­tungs­re­sis­tenz und dem Auf­schnap­pen von aller­lei Ideen in der Presales-​​Phase liegt ein wei­tes Feld. Ich habe mal bei einem Welt­kon­zern der Bera­tungs­bran­che eine tolle Masche gelernt: Ver­handle nie über Inhalte! Es geht immer nur um Zeit­ver­träge. Ide­elle Inhalte wie paten­fä­hi­ges oder urhe­ber­recht­lich Schütz­ba­res ver­blei­ben immer im Eigen­tum des Anbie­ters. Wer das erwer­ben will, muss sehr derb blu­ten. Kleine Kun­den ver­ste­hen das sel­ten, große wol­len nie zah­len. Webs­si­tes sind übri­gens sel­ten schutz­fä­hig nach UrhG, oder was meinst Du mit online?

  4. Dominik sagt:

    Wie wahr: Ich kann mich noch gut an ein Kon­zept von einem Kol­le­gen von mir erin­nern, das er bei einem der gro­ßen TV-​​Sender vor­ge­schla­gen hat — und ohne Inhalte gehen sol­che Prä­sen­ta­tio­nen lei­der nicht! -, es natür­lich abge­lehnt wurde — und er das­selbe Kon­zept unter ande­rem Namen spä­ter am dem­sel­ben Sen­der wie­der­ent­de­cken durfte. Nett, nicht wahr?

    U.a. meine ich zum Bei­spiel das Urteil, dass die Gestal­tung einer Web­site als Hand­werk per Gericht beschlos­sen wurde — übri­gens nur in Deutsch­land — und damit als nicht schutz­wür­dig — wie du oben schon schreibst — beur­teilt wurde. Begrün­dung: Jeder könnte sich so ein Pro­gramm kau­fen und es selbst erstel­len. Wun­der­voll: Wie war das mit Malern und käuf­li­chen Farb­käs­ten? Seit­dem darf jeder bei einem geplan­ten Website-​​Relaunch oder –Launch durchs Inter­net sur­fen, das pas­sende Design sich suchen, quick & dirty sein Logo drauf pres­sen — und fer­tig ist die Web­site. Schon son­der­bar, dass dies mög­lich ist? Aber von die­sen Geset­zen gibt’s noch deut­lich mehr! Zum Bei­spiel das Urteil, dass ein News­let­ter ein eige­nes Impres­sum benö­tigt und man nicht von dort auf das Impres­sum der Web­site ver­lin­ken dürfte, da man nicht anneh­men könnte, dass jeder nach dem Emp­fang eines News­let­ters auch online ist .…. wie war das mit moder­ner Welt?

  5. Wittkewitz sagt:

    Ja. Erin­nert mich an ein Gespräch im Hause $$$. Dort kam nach ein paar Minu­ten Geplän­kel mit der Mar­ke­ting­che­fin der Vor­stands­vor­sit­zende rein, klappte seine Mappe mit den aus­ge­druck­ten E-​​Mails auf und legte los. Er hat aus Sicher­heits­grün­den kei­nen Rech­ner im Büro und lässt nur E-​​mails schrei­ben, die vor­her von einer Security/​Legal-​​Assistentin (RAin !) frei­ge­ge­ben und vor­for­mu­liert sind…

    Zusätz­lich fällt mir immer mehr auf, dass die Online-​​Präsenz mit dem durch­schnitt­li­chen Tages­sa­lär anti­pro­por­tio­nal ist.

    OK, das schöne an Kon­zep­ten ist, dass man sie gerne — so tue ich es mitt­ler­weile — beim Kun­den (mit des­sen IP!!!) per Inter­net von mei­nem Ser­ver lädt. Damit habe ich auf mei­nen Log­da­teien einen herr­li­chen Time­stamp. Sollte dann natür­lich ein sta­bi­les Linux-​​OS sein…bzw. daily backup…

    Aber Du hast schon Recht: Man braucht einen guten Anwalt und eine fähige Recht­schutz­ver­si­che­rung, die sol­che Urhe­ber­rechts­strei­tig­kei­ten beglei­tet. Bei TV ist das ganze ja eh erst ab dem Tre­at­ment geschützt und das Kon­zept, was du oben ansprichst erlangte wahr­schein­lich gerade mal den Exposee-Status.Speziell bei TV und Film emp­fehle ich das Buch „Film­recht“ von Patrick Jacob­sha­gen. Und für den Rest den Frank Fechner(UTB): Medi­en­recht, vor allem der Band Fälle und Lösungen…und zusätz­lich:
    Euro­päi­sches und Inter­na­tio­na­les Medi­en­recht aus dem Ver­lag C.F.Müller.

    Oft reicht es, wenn man merkt, dass sie abge­kup­fert haben, wenn man eine einst­wei­lige Ver­fü­gung an den Sen­der schickt, wenn man die Serie etc sieht oder noch bes­ser, wenn man von der Pro­duk­tion hört. Denn wenn es irgend­wie dem vor­ge­stell­ten Kon­zept ähnlich ist, und jenes unver­wech­sel­bar neu ist, dann kann in punkto Urhe­ber­prsön­lich­kiets­recht auf noch ein Straf­ver­fah­ren dro­hen und das mögen sie meist noch weni­ger als das Abtre­ten der Gewinne…

  6. Dominik sagt:

    Alles rich­tig, Jörg. Nur vor einst­wei­li­gen Ver­fü­gun­gen würde ich war­nen. Ein Bekann­ter von mir hat eine einst­wei­lige Ver­fü­gung an einen TV-​​Sender wegen solch einer Sache geschickt. Von die­sem Moment an bekam er von kei­ner deut­schen TV-​​Anstalt mehr einen Auf­trag. Diese sind doch bes­ser ver­netzt, als wir alle den­ken, und haben ihre schwar­zen Lis­ten, auch wenn in Wirk­lich­keit der Per­so­nen der schwar­zen Liste die guten Sind.

    Danke auch für die Buch-​​Tipps: Einen habe ich auch noch: Der große Humboldt-​​Ratgeber von Dr. Ricke — samt http://www.lawguide.de. Da macht selbst für Nicht-​​Juristen Recht rich­tig Spaß!

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